Mit einigen Neuerungen hatten wir im Baurecht gerechnet für 2025 und sie teilweise auch erhofft. Das Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (vgl. BT Drs. 29/13091) sollte den Wohnungsneubau stärken und die Städte zukunftsfähig werden lassen im Hinblick auf die veränderten Rahmenbedingungen infolge des Klimawandels.
Ob der Trend weg von der Bauleitplanung und hin zur Einzelfallentscheidung generell begrüßenswert ist, darf wohl kritisch betrachtet werden – für den einzelnen Bauwilligen wären die Ausweitung des § 31 Abs. 3 BauGB-E und der neue § 246e BauGB-E zweifellos Erleichterungen.
Wir werden sehen, was nach der Bundestagswahl von den bisherigen Bemühungen übrig bleibt.
Weiterhin rechnen dürfen wir mit dem Gesetz zum Neuerlass der Hamburgischen Bauordnung (Hmb. Bü. Drs. 22/16347) – zwar wählen wir auch die Hamburgische Bürgerschaft neu, anders als auf der Bundesebene jedoch regulär, sodass die laufenden Gesetzesvorhaben zeitlich eingetaktet sind. Auch hier darf die Bilanz gemischt ausfallen. Und wenn wir insoweit aus der Erfahrung sprechen dürfen: Streitpunkte werden sich verlagern, nicht aber in großem Stile erledigen…
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